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Blinkleuchte für MOTORRÄDER
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Die Blinkleuchte wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet. Kurz: Es handelt sich um den umgangssprachlichen Blinker. Dieser ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sicherheitsrelevant. Wer mit einem Defekt an der Blinkerleuchte fährt, riskiert Bußgelder und Probleme bei der Hauptuntersuchung.
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Funktion und Pflicht des Blinkers
Der Begriff "Blinker" oder auch das "Blinken" kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie blinzeln. Damit ist schon klar, dass das Licht an und aus sein muss. In den 1950ern begann Bosch mit dem Großserienbau von Blinkanlagentechnologie. Bis dahin waren auch sogenannte Winker noch gestattet. In den 1960ern kam dann bei Pkws die Pflicht der Warnblinkanlage hinzu. Auch, wenn sich das Blinken zwischen einem Oldtimer und einem brandneuen Automobil augenscheinlich nicht oder kaum unterscheidet, liegen Welten zwischen den eingesetzten Technologien.
Das Blinkerrelais
Warum macht der Blinker Geräusche?
Dieses schnelle Blinken kann aber auch durch eine LED-Leuchte verursacht werden. Denn die benötigte Spannung bei einem LED-Leuchtmittel ist erheblich geringer als der Spannungsbedarf für eine Glühlampe. Daher blinkt das System schnell bzw. bei einem Leuchtenkontrollsystem wie unter CAN-Bus kann die Warnleuchte im Kombiinstrument aufleuchten. Daher ist bei der Verwendung von LED-Leuchteinsätzen zu überprüfen, ob diese busfähig sind bzw. es muss ein entsprechender Widerstand vor die Blinkleuchte geschaltet werden, um einen höheren Spannungsbedarf zu verursachen. Darüber hinaus müssen unbedingt die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, da es sein kann, dass LED-Leuchtmittel oder Leuchten nicht gestattet sind, und für bestimmte Fahrzeuge oder eben bestimmte Voraussetzungen erfüllen müssen.
Wie schnell darf die Blinkleuchte blinken?
Was muss beim Wechsel des Blinkers beachtet werden?
Kurzer Exkurs: bei LED-Leuchtmitteln, die gegen Energiesparlampen ersetzt werden sollen, steht oft als Argument eine ähnliche Lebensdauer, die mit dem Preis in einer lohnenden Relation steht. Dabei wird aber ebenfalls nicht berücksichtigt, dass die Energiesparlampe wie die Glühbirne durch Ein- und Ausschalten deutlich an Lebensdauer verliert, ein LED-Leuchtmittel aber nicht. Daher könnte der Wechsel einer defekten LED-Leuchte durchaus auf Kulanz erfolgen. Es ist wichtig, welche Angaben der Fahrzeughersteller zur Betriebszeit gemacht hat (bei Haushalts-LEDs liegt diese heute über 50.000 Betriebsstunden).
Vorschriften bei der Blinkfarbe?
Ansonsten zu berücksichtigen bei Blinkleuchten?
Funktionell sind Blinkleuchten in Deutschland auf die Funktionen Blinken Warnblinken beschränkt. Das bereits erwähnte Brems- oder Rücklicht, welches blinkt, sowie das auch in Asien übliche Standlicht über die Blinkleuchte (selbe Glühbirne) ist nicht gestattet. Ansonsten müssen an den Blinkleuchten alle vorgeschriebenen Prüfkennzeichen vorhanden sein.