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Die Blinkleuchte wird in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung auch als Fahrtrichtungsanzeiger bezeichnet. Kurz: Es handelt sich um den umgangssprachlichen Blinker. Dieser ist nicht nur vorgeschrieben, sondern auch sicherheitsrelevant. Wer mit einem Defekt an der Blinkerleuchte fährt, riskiert Bußgelder und Probleme bei der Hauptuntersuchung.